Home » Lifestyle » MV hebt Corona-Isolationspflicht zum 12. Februar auf

Share This Post

Lifestyle

MV hebt Corona-Isolationspflicht zum 12. Februar auf

MV hebt Corona-Isolationspflicht zum 12. Februar auf

Pandemie ade? Mecklenburg-Vorpommern hebt die Isolationspflicht auf

 Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Stefanie Drese (SPD), die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, und Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universität Rostock, beantworten auf der Landespressekonferenz die Fragen von Medienvertretern.

Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Stefanie Drese (SPD), die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, und Emil Reisinger, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universität Rostock, beantworten auf der Landespressekonferenz die Fragen von Medienvertretern.

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern schafft die Isolationspflicht für Corona-Infizierte am 12. Februar ab. Das gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag bekannt. Mecklenburg-Vorpommern fasste als letztes Bundesland diesen Beschluss. Berlin und Brandenburg hatten bereits zuvor bekanntgegeben, dass es ab dem 13. Februar keine Isolationspflicht mehr geben soll.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

In den anderen Bundesländern war schon eher Schluss damit: In Hamburg und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die Isolationspflicht seit dem 1. Februar nicht mehr, in Schleswig-Holstein fiel sie sogar schon Mitte November weg.

Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern bleibt

Bis die Isolationspflicht aufgehoben ist, müssen sich Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern noch mindestens fünf Tage lang zu Hause aufhalten. Erst wenn sie zwei Tage symptomfrei sind, dürfen sie wieder unter Menschen. Drese betonte, dass Beschäftigte im medizinischen Bereich auch künftig einen Negativ-Test vorlegen müssen, ehe sie wieder zur Arbeit gehen können.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch

Auch die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll vorläufig bestehen bleiben. Dies werde vom Bund geregelt, sagte Drese. Das Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April.

Share This Post