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Herzogin Meghan: Erneute Schlappe! Eintragung für ihre Lifestyle-Marke wurde abgelehnt

Herzogin Meghan: Erneute Schlappe! Eintragung für ihre Lifestyle-Marke wurde abgelehnt

Herzogin Meghan
Erneute Schlappe! Eintragung für ihre Lifestyle-Marke wurde abgelehnt

Herzogin Meghan

© Dana Press

Neue Probleme für Herzogin Meghan: Der Launch ihrer Lifestyle-Marke “American Riviera Orchard” rückt in immer weitere Ferne. Nun hat die Ehefrau von Prinz Harry auch noch Ärger mit dem Patentamt.

Mit dem Launch ihrer eigenen Marke wollte Herzogin Meghan, 42, den nächsten Schritt in ihrer Selbstständigkeit als Unternehmerin machen. Seit der Ankündigung im März 2024 warten die Fans der Ex-Schauspielerin jedoch bis heute darauf, dass sie in den Genuss der “American Riviera Orchard”-Produkte kommen. Für die Freund:innen der Herzogin gab es in der Zwischenzeit zumindest selbst gemachte Marmelade geschenkt. Ob Meghan ihre Produkte eines Tages tatsächlich noch auf den Markt bringen kann, ist derzeit fraglich.

Herzogin Meghan darf ihre Lifestyle-Produkte nicht nach ihrem Wohnort benennen

So soll der Versuch, ihre Produkte markenrechtlich zu schützen, gescheitert sein. Das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO), das ihr auch schon die Sicherung der Rechte an ihrer Podcast-Marke “Archewell” ausschlug, lehnte am Samstag, 31. August, einen weiteren Antrag der Herzogin ab. “Daily Mail” zufolge gestattet das Amt nicht, einen Markennamen eintragen zu lassen, der auf einen bestimmten Ort verweist. Mit “American Riviera” (zu dt.: amerikanische Riviera) ist ein Küstenstreifen in der Nähe von Prinz Harry, 39, und Meghans Haus in Santa Barbara, Kalifornien gemeint. 

In der Mitteilung des Amtes heißt es: “Die Eintragung wird abgelehnt, weil die angemeldete Marke in erster Linie geografisch beschreibend ist. Gebräuchliche Spitznamen für geografische Orte werden im Allgemeinen als gleichwertig mit dem geografischen Eigennamen des bezeichneten Ortes behandelt: ‘American Riviera’ ist ein gebräuchlicher Spitzname für Santa Barbara, Kalifornien.” Die Behörden argumentieren, dass so “eine öffentliche Assoziation der Waren und Dienstleistungen mit diesem Ort vermutet” wird – und legen ihr Veto ein. Man wolle verhindern, dass “das kaufende Publikum wahrscheinlich glaube, dass die Waren und Dienstleistungen aus dem in der Marke angegebenen geografischen Ort stammen”, wie die “New York Post” aus dem Schreiben zitiert.

Marken- und Patentamt lehnt ihren Antrag zum zweiten Mal ab

Es ist nicht das erste Mal, dass Herzogin Meghan mit dem Markenrecht ihrer Lifestyle-Brand zu kämpfen hat. Mitte August wurde bereits bekannt, dass die Beschreibungen ihrer Produkte, darunter Yogadecken, Geschirr, Brotaufstriche und Rezeptbücher, zu vage seien und deshalb nicht korrekt in Kategorien eingeordnet werden können. So sei nicht ersichtlich, ob ihre “Cocktailservietten” aus Papier oder Textil bestehen. Ebenso sei unklar, ob ihre “Kochutensilien” elektrisch oder manuell betrieben werden müssen.

Zusätzlich musste Herzogin Meghan bereits saftige Nachzahlungen tätigen, da sie für die internationale Markenanmeldung noch Registrierungsgebühren in Höhe von 11.328 US-Dollar (circa 10.223 Euro) offen hatte. Nun wurde ihr Antrag auf Eintragung der Lifestyle-Marke also ein zweites Mal abgelehnt und Meghan bekommt drei Monate Zeit, um auf die Antwort des Patentamtes zu reagieren und 700 US-Dollar (circa 631 Euro) zu zahlen, um mit der Markenanmeldung fortzufahren. Ansonsten würde die ehemalige “Suits”-Darstellerin riskieren, dass die Anmeldung fallen gelassen wird.

Verwendete Quellen: dailymail.co.uk, nypost.com

lgi
Gala

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