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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Fertigarzneimittel Wegovy mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist, in der Arzneimittelrichtlinie bei den Lifestyle-Arzneimitteln gelistet. Damit vollzieht der G-BA formal, dass die Krankenkassen Wegovy nicht erstatten.
Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Der Verordnungsausschluss galt daher für Wegovy auch bisher schon.
Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy, Rybelsus und Ozempic.
Wegovy ist ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss.
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Rybelsus und Ozempic sind hingegen zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen. „Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich“, informiert der G-BA. Die Krankenkassen trügen die Kosten. © hil/aerzteblatt.de