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Gibt es bald keine Airbnbs mehr in New York? Das steckt hinter dem “Local Law 18” – und das heißt es für uns in Europa

Gibt es bald keine Airbnbs mehr in New York? Das steckt hinter dem “Local Law 18” – und das heißt es für uns in Europa

Und bei so einem lukrativen Geschäft ist es klar, dass einige Vermieter:innen in Tourismus-Städten (die das nötige Kleingeld haben) immer mehr Wohnungen im Zentrum aufkaufen, um sie dann, quasi das ganze Jahr über, immer wieder ein bis zwei Wochen lang an verschiedene Besucher:innen teurer zu vermieten, als durchschnittliche Bürger:innen zahlen könnten, die in der Stadt leben und arbeiten.

So ist New York auch nur eine von vielen Städten, die in den vergangenen Jahren versuchen, den Wohnraum von Groß-Vermieter:innen zurückzuerobern, denn Bewohner:innen der Stadt sind nicht nur seit einiger Zeit mit einer umfassenden Wohnungsknappheit konfrontiert, sondern auch mit einem ansteigenden Anteil an wohnungslosen Menschen. Aber auch in San Francisco ist die Zeit, in der jemand seinen gesamten Wohnsitz auf Airbnb zur Vermietung anbieten kann, auf 90 Tage pro Jahr begrenzt; in Amsterdam liegt diese Grenze bei 30 Nächten pro Jahr, in Paris bei 120 Tagen. Berlin hatte zuvor Airbnbs fast gänzlich verboten, nahm diese Entscheidung aber 2018 wieder zurück.

In New York möchte sich Airbnb nun nicht kampflos geschlagen geben und gemeinsam mit Beamt:innen der Stadt an einem “vernünftigen” Home-Sharing-Konzept arbeiten, das einen Kompromiss zwischen den Fronten bildet. Denn die Regeln seien “ein Schlag für die Tourismuswirtschaft und die Tausenden von New Yorker:innen und kleinen Unternehmen in den Außenbezirken, die auf Home-Sharing und Tourismusdollars angewiesen sind, um über die Runden zu kommen”, so Theo Yedinsky, Global Policy Director bei Airbnb.

Viele Kleinvermieter:innen fühlen sich nun ungerecht behandelt – denn sie sind auf das Geld aus den Kurzzeitmieten finanziell angewiesen

Und auch, wenn es schwerfällt zu glauben, dass der Global Policy Director von Airbnb wirklich im Namen der kleinen Vermieter:innen in New York agiert und nicht aus eigenem Profit-Interesse, sollte man die Gesetzes-Auswirkungen auf Kleinvermieter:innen nicht ignorieren.

Denn das Gesetz trifft eben auch private New Yorker:innen, die nicht zehn Wohnungen besitzen. Und die ohnehin mit steigenden Mietpreisen, Inflation und hoher Verschuldung durch Studienkosten zu kämpfen haben. Dass diese sich nun nicht einmal mehr etwas dazuverdienen können, wenn sie mal für das Wochenende bei ihren Eltern oder auf einem Business-Trip sind, sorgt für großen Unmut.

Margenett Moore-Roberts etwa vermietet ein Stockwerk in ihrem Haus in Brooklyn; in dem anderen lebt sie mit ihrem Mann und ihrer kleinen Tochter. Sie sagt, sie könne die Wohnung nicht an eine:n Vollzeitmieter:in vermieten, da sie die Räume braucht, wenn ihre Familie zu Besuch käme, aber auch, wie es beispielsweise in der Pandemie der Fall war, ein Platz zum Arbeiten gebraucht wird.

Und solche Fälle sind keine Seltenheit. Für sie setzt sich nun die Gruppe von Hausbesitzer:innen Restore Homeowner Autonomy and Right ein, die sich für eine Änderung der Vorschriften aus dem “Local Law 18” engagieren, die es Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern ermöglichen würde, ihre Einheiten bei der Stadt zu registrieren, aber die Zeit- und erlaubten Gastzahlen zu lockern. Denn sie vertreten die Meinung, dass Personen wie Moore-Roberts nicht in die gleiche Kategorie fallen sollten wie größere Vermieter:innen.

Moore-Roberts sagt, sie sei nicht gänzlich gegen die Regeländerung, aber sie möchte, dass das Gesetz mit mehr Nuancen überarbeitet wird, um Mieter:innen mit nur einer Wohnung wie sie selbst zu schützen: “Sie haben einen sehr stumpfen Gegenstand benutzt, obwohl sie ein Skalpell hätten benutzen sollen”, sagt Moore-Roberts. Sie ist derzeit arbeitslos und sagt, dass ein Rückgang der Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung den finanziellen Stress noch verstärkt: “Uns alle in einen Topf zu werfen, ist wirklich unfair und nicht hilfreich.”

Was heißt das “Local Law 18” für Reisende, die ein Airbnb in New York gebucht haben oder buchen möchten?

Airbnb gab bekannt, dass Reservierungen in bisher nicht bei der Stadt New York registrierten Unterkünften ab dem 2. Dezember storniert und zurückerstattet werden, aber die bis zum 1. Dezember getätigten Reservierungen beibehalten werden können. Auch wichtig zu wissen: Gäste können nicht belangt werden, wenn sie eine nicht registrierte Unterkunft buchen und darin übernachten – sondern nur Gastgeber:innen und die Plattformen, die sie betreiben.

Airbnb teilte außerdem mit, dass nicht registrierte Wohnungen seit dem 14. August für künftige Buchungen gesperrt sind. Dennoch ergab unsere Suche, dass Dutzende Wohnungen für mehr als zwei Personen auch nach dem 5. September noch gebucht werden können. Diese Angebote dürften die New Yorker Registrierungsanforderungen für Kurzzeitvermietungen nicht erfüllen. Airbnb hat sich auf unsere Nachfragen nicht dazu geäußert, warum diese Angebote noch auf der Plattform sind. Wir werden also wohl noch eine Weile in der Grauzone leben, was das kurzfristige Wohnen nach New York angeht – und warten einmal ab, was das Engagement der vermietenden Bürger:innen der Stadt noch ergibt.

Dieser Artikel wurde mit Textpassagen unserer “Wired”-Kolleg:innen aus den USA angefertigt.


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